Antrag:

Installation von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern für alle geeigneten Gebäude im Eigentum der Gemeinde Harsum

 

1.     Der Rat der Gemeinde Harsum beschließt, schnellstmöglich (bis spätestens Jahresende 2023) auf allen geeigneten gemeindeeigenen Gebäuden Photovoltaik-Anlagen zu errichten und wenn möglich ergänzend dazu Speichersysteme zu installieren.

2.     Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Verzeichnis aller bebauten Liegenschaften zu erstellen, aus dem Folgendes hervorgeht:

·        die Höhe des jährlichen Stromverbrauchs je Gebäudeeinheit

·        die Eignung der jeweiligen Liegenschaft - im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Voraussetzungen sowie sonstige Belange, z.B. des Denkmalschutzes

3.     Bei allen zukünftigen gemeindeeigenen Neubauten sind bereits bei der Planung Photovoltaik- und Batteriespeichersysteme als Ausstattung zu berücksichtigen.


Zur Begründung:

·        Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, sollte die Gemeinde Harsum mit gutem Beispiel vorangehen und den Strom für ihren eigenen Bedarf weitestgehend selbst erzeugen.

·        Unter Kostengesichtspunkten ist es möglich, dass sich bereits mittelfristig die investierten Finanzmittel bezahlt machen.

Photovoltaiksysteme sind im Jahr der Investition zwar eine große finanzielle Belastung. Allerdings können durch den Eigenverbrauch des selbsterzeugten (kostenlosen) Solarstroms der Bezug von Netzstrom und die damit verbundenen laufenden Kosten deutlich reduziert werden. Auf diese Weise können sich schon nach wenigen Jahren die investierten Mittel refinanziert haben.

Bei Eigenheimen liegt die Zeitspanne derzeit bei etwa 15 bis 20 Jahren.

Da gemeindeeigene Einrichtungen meist einen deutlich höheren Eigenverbrauch haben, verkürzt sich entsprechend auch die Zeit, innerhalb derer die Kosteneinsparungen die Investitionsausgaben kompensiert haben werden.

Durch weiter steigende Preisen für fossile Energieträger wird die Wirtschaftlichkeit der Investition noch erhöht, weil die Einsparungen umso größer und die Amortisationszeit umso kürzer sind.

·        Dezentrale Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wichtiger Faktor, um die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.

Es ist absehbar, dass sich der heutige Strombedarf bis 2045 mehr als verdreifachen wird, da Industrieprozesse, Gebäudeheizungen und Mobilität, für die bisher Kohle, Gas und Öl verbraucht wurden, zukünftig mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden.

Deshalb muss die Energiewende gerade auch dezentral, d.h. auf kommunaler Ebene, umgesetzt werden. Auf diese Weise kann der vor Ort benötigte Strom für Wärmepumpen und E-Mobilität direkt vor Ort erzeugt werden, was eine Entlastung des Stromnetzes zur Folge hätte.

·        Von Seiten der Gemeinde gilt es vorzuleben, dass Photovoltaik ein großes Potential zur Einsparung von Energiekosten besitzt. Das ist gerade deshalb besonders wichtig, wenn man bedenkt, dass im Gemeindegebiet auf privaten und gewerblichen Dächern bisher kaum Photovoltaiksysteme vorhanden sind.

Wenn ddem Vorbild der Gemeinde folgend vermehrt private und gewerbliche Investitionen in Solarstrom getätigt werden, kann ein wichtiger Beitrag zu Versorgungssicherheit, zur Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten und nicht zuletzt zum Gelingen der Energiewende geleistet werden.


 ANHANG

Rahmenbedingungen und zukünftige Entwicklungen

Um den Vorgaben des Paris-Abkommens (2015) gerecht zu werden, wurde im August 2021 das Klimaschutzgesetz im deutschen Bundestag nachgeschärft und verbindlich geregelt, dass Deutschland bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht haben muss. Dafür muss die Nutzung fossiler Energieträger bis 2045 fast vollständig zurückgeführt und durch Energie aus erneuerbaren Quellen ersetzt werden.

Durch diese Vorgaben ist ein umfassender und schneller Transformationsprozess unserer Gesellschaft nötig, bei dem die Stromerzeugung, aber auch die Energieversorgung in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Industrie von Kohle, Gas und Öl auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden muss.

Deshalb ist zukünftig u.a. von folgenden Entwicklungen auszugehen:

1.     Der zukünftige Strombedarf wird mehr als dreifach so hoch sein wie der heutige Bedarf (da Industrieprozesse, Gebäudeheizungen und Mobilität, für die bisher Gas und Öl verbraucht wurden, zukünftig mit Strom betrieben werden, der aus erneuerbaren Quellen stammt.)

2.    Die Preise für fossile Brennstoffe werden stetig steigen (bedingt durch die geplante stetige Erhöhung der nationalen CO2-Abgabe und die gleichzeitige Reduzierung der sog. Verschmutzungsrechte im Rahmen des europäischen Emissionsrechtehandels (ETS)).


Stand: 1.10.2024